Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
wir hatten so gehofft, dass mit der neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch Lockerungen für den Bereich der Schwimmbäder beschlossen werden und wir Ihnen an dieser Stelle endlich einen Termin zur Wiedereröffnung mitteilen können.
Die Hoffnung war da, dass es für den Indoor-Sport ab dem 22.03.2021 wieder eine Möglichkeit gibt.
Wie es aber aussieht, wird das Schwimmbad zu den Freizeiteinrichtungen gezählt und somit ist die Eröffnung gem. §11 Abs. 5 weiterhin untersagt.
Leider hat dies auch eine Anfrage an das zuständige Ministerium bestätigt.
Wir bleiben aber dran und sobald wir eine Möglichkeit sehen, werden wir diese natürlich ergreifen und für Sie unter den dann geltenden Auflagen eröffnen.
Sollte es etwas Neues zum Öffnungstermin geben, werden wir Sie natürlich umgehend über unsere Homepage informieren.
Hoffentlich bis bald.
Viele Grüße
Ihre Vorstandschaft