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COVID-19
Kann ich mit Erkältungssymptomen zum Schwimmen kommen?
Nein. Bitte kommen Sie dann nicht zu uns ins Wolfgang-Adami-Bad bis Ihnen ein negativer Corona-Test vorliegt.
Ist eine Anmeldung notwendig?
Nein, eine Anmeldung ist vorher nicht notwendig.
Ist eine Registrierung notwendig?
Ja, eine Registrierung ist für eine Kontaktpersonenermittlung notwendig. Das entsprechende Formular können hier ausdrucken und schon ausgefüllt zum Besuch mitbringen. Ansonsten sind auch entsprechende Formulare vor Ort. Sollten Sie mit Ihren minderjährigen Kindern kommen, können Sie diese gerne auf dem Registrierungsformular einfach namentlich mit ergänzen. Wenn Sie öfter kommen, können Sie das Formular gerne fast vollständig ausfüllen und kopieren und dann nur das Datum entsprechend abändern.
Gilt auch bei uns die Abstandsregelung?
Ja, auch bei uns gilt die Abstandsregelung von 1,5 Metern und die Vermeidung von Körperkontakt sowie die entsprechenden Hygieneempfehlungen (Händewaschen, Niesetikette…).
Muss ich vor dem Schwimmen duschen?
Natürlich müssen Sie wie auch sonst immer vor dem Schwimmen mit Seife duschen.
Benötige ich eine Maske?
Bei uns benötigen Sie die Maske im Eingangsbereich (solange Sie Ihre Straßenkleidung anhaben) und in den Umkleiden. Beim Duschen und im Schwimmbad benötigen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung nicht. Bitte achten Sie aber immer auf den Mindestabstand von 1,5 m.
Komme ich von der Umkleide direkt ins Schwimmbad?
Nein, das ist nicht möglich. Der Eingang zum Schwimmbad erfolgt immer über die Duschen und der Ausgang über die Umkleide. Das ermöglicht einen Kreisverkehr, sodass einem niemand entgegenkommt.
Welche Regelngelten im Becken?
Im Becken sind bis auf Bahn 1 + 2 alle Bahnen geleint. Auf allen Bahnen bitte im Kreis im Rechtsverkehr schwimmen und auch im Wasser auf die entsprechenden Abstände achten.
Wie komme ich ins Solebecken?
Das Solebecken kann man von der Schwimmhalle über die Aussenterasse erreichen. Wieder zurück in die Schwimmhalle geht es über den Gang direkt aus dem Solebecken. Auch hier soll ein Kreisverkehr erreicht werden.
Kann ich duschen?
Ja, die Duschen sind geöffnet. Allerdings sind einige Duschen gemäß der Abstandsregelung gesperrt. Bitte hier gegenseitig Rücksicht nehmen und die Duschzeiten so kurz wie möglich halten(maximal 5 Minuten).
Kann ich im Schwimmbad sitzen bleiben?
Bitte bleiben Sie möglichst kurze Zeit im Schwimmbad. D.h. beim Kommen gehen Sie bitte zügig ins Wasser und verlassen diese nach dem Schwimmen auch zeitnah wieder um die Personenanzahl in der Schwimmhalle zu unserer aller Sicherheit möglichst gering zu halten. Die Sitzbänke am Beckenumgang dienen nur als Ablage für die Taschen und nicht als Sitzgelegenheit.
Sind alle Spinde geöffnet?
Nein. Um den Mindestabstand von 1,5 m zu gewährleisten, haben wir Spinde gesperrt. Sollte kein Spind mehr für Sie frei sein, bitte verwahren Sie Ihre Sachen in der Tasche und nehmen diese mit in die Schwimmhalle.
Gibt es einen Föhn?
Die Föhne haben wir aus hygiene- technischen Gründen entfernt. Wenn Sie einen Föhn benötigen, können Sie diesen gerne selbst mitbringen. Bitte achten Sie dann auf einen Abstand von 2 m zur nächsten Person.
Kann ich mir Schwimmausrüstung ausleihen?
Nein. Aufgrund der Hygienemaßnahmen ist das leider nicht möglich.
Findet der Reha-Sport wieder statt?
Ja. Der Reha-Sport findet wieder wie gewohnt bei Frau Schmalzl statt.
Findet die Aqua-Gymnastik und die Präventionskurse wieder statt?
Ja. Diese Kurse finden wieder statt.
Finden wieder Kinderschwimmkurse statt?
Vorerst finden noch keine Kinderschwimmkurse statt. Sobald wir dazu Näheres wissen, erfahren Sie das auf unserer Seite Aktuelle Neuigkeiten.
Findet wieder Training statt?
Das Training findet wieder statt. Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie von den Trainern der einzelnen Gruppen.
Kann ich wieder eine Einzelstunde buchen?
Einzelstunden können wieder gemacht werden.
Kann ich wieder das Schwimmabzeichen machen?
Ja, das Schwimmabzeichen können Sie sich von der diensthabenden Badeaufsicht abnehmen lassen.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Die Öffnungszeiten sind wie vor der Schließung auch. Unter der Woche von 6 bis 22 Uhr und am Wochenende und an den Feiertagen von 7 bis 21 Uhr. Der Eingang für die Frühschwimmer erfolgt wie immer über den Sportler-Eingang.
Gibt es eine Begrenzung der Personenanzahl im Becken?
Ja, die Begrenzungen sind wie folgt:
- Sportbecken maximal 175 Personen
- Lehrschwimmbecken maximal 30 Personen
- Solebecken maximal 35 Personen
- Bambinibecken maximal 6 Personen
- Liegewiese maximal 400 Personen
Ist die Sauna auch schon geöffnet?
Nein, die Sauna ist noch nicht geöffnet. Da die Auflagen bezüglich der Wiedereröffnung erst sehr kurzfristig kamen, müssen wir zur Sicherheit aller ein entsprechendes Hygienekonzept ausarbeiten. Sobald wir hier Näheres wissen, erfahren Sie dies natürlich über unsere Homepage. Jedoch ist die Liegewiese unseres Saunagartens für Sie geöffnet. Der Zugang muss aktuell noch über die Liegewiese des Hallenbades erfolgen.
Wo finde ich den aktuellen Beckenbelegungsplan?
Den aktuellen Beckenbelegungsplan finden Sie hier.
Sind alle Becken (50m-Sportbecken, Lehrschwimmbecken, Solebecken, Bambinibecken) wieder geöffnet?
Ja, alle unsere Becken sind geöffnet.
Ist die Liegewiese geöffnet?
Ja, diese ist sowohl über den Biergarten als auch die Schwimmhalle erreichbar.
Ist der Biergarten und die Abenteuer-Golfanlage wieder geöffnet?
Ja, gerne können Sie die Golfanlage von 13 bis 20 Uhr wochentags, bzw. von 12 bis 20 Uhr am Feiertag und Wochenende und unseren Biergarten bis 22 Uhr besuchen. Montags ist Ruhetag.
Mitgliedschaft
Wann kann ich meine Mitgliedschaft beantragen?
Sie können jeweils zum 1. bzw. 15. eines jeden Monats Mitglied im Schwimmverein 05 werden.
Wie gebe ich Änderungen an einer bestehenden Mitgliedschaft durch?
Wenn Sie bereits Mitglied sind, können Sie eine Änderung Ihrer Daten gerne jederzeit in der Geschäftsstelle abgeben. Sie müssen hierfür keinen extra Mitgliedsantrag ausfüllen.
Wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Der Austritt aus dem Verein kann nur nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft jeweils zum 31. Dezember erfolgen und muss dem Verein in Schriftform, in elektronischer Form oder in Textform bis spätestens 30. September mitgeteilt werden.
Wann muss ich meine Beitragszahlungen entrichten?
Die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
Reha-Sport
Was ist Reha-Sport?
Reha-Sport ist ein Bewegungstraining in der Gruppe. Die Teilnehmer treffen sich regelmäßig, um unter Anleitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters gemeinsam Sport zu treiben.
Für wen ist Reha-Sport geeignet?
Unser Aqua-Reha-Sportangebot richtet sich an Menschen mit orthopädischen Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates (im Bereich Wirbelsäule, Knie- und Hüftgelenk, Endoprothesen), Arthrose und Osteoporose.
Was ist Ziel von Reha-Sport?
Das Ziel des Reha-Sports ist es mit den Mitteln des Sports Menschen mit körperlichen Problemen und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen, Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern und dadurch Ihr Wohlbefinden und die körperliche Belastung zu steigern. Weiterhin soll der Reha-Sport durch die gemeinsame Bewegung in der Gruppe auch die soziale Integration fördern. Die Krankenkassen, die diesen „Bewegungskurs“ im Regelfall mit 50 Übungseinheiten komplett bezahlen, verstehen den Reha-Sport als Hilfe zur Selbsthilfe.
Ziel ist, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Reha-Sports weiterhin regelmäßig Sport treibt, um die Nachhaltigkeit zu sichern.
Wie kann ich am Reha-Sport teilnehmen?
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt (Formular 56). Sie enthält neben der Diagnose auch Empfehlungen zur Anzahl der Übungseinheiten und zur Häufigkeit der Teilnahme pro Woche. Mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse, lassen diese dort genehmigen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen.
Ihre genehmigte Verordnung sowie die Unterschriftenliste bringen Sie zum ersten Training mit. Hier bestätigen Sie Ihre Teilnahme per Unterschrift auf der Unterschriftenliste pro Std.
In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung 50 Übungseinheiten à 45 Minuten, die in maximal 18 Monaten absolviert werden.
Wer bezahlt den Reha-Sport?
Die Kosten für den Reha-Sport übernimmt zu 100 % Ihre Krankenkasse. Mit der Vorlage der durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigten Verordnung entstehen keine Kosten für Sie.
Kann ich als Privatpatient am Reha-Sport teilnehmen?
Sie erhalten als Privatpatient ebenfalls eine Verordnung von Ihrem Arzt, sollten aber vorab die Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger klären. Auf Anfrage stellt der Verein auch eine Privatrechnung aus.