Das Wolfgang-Adami-Bad öffnet das Schwimmbad unter Beachtung der geltenden Vorschriften bzw. Verordnungen zur Corona-Pandemie der bayerischen Landesregierung und Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Die Einhaltung der vorgegebenen Auflagen werden vom verantwortlichen Personal sichergestellt und führen bei Nichtbeachtung konsequent zum Gebrauch des Hausrechts.
Folgende Vorschriften sind einzuhalten:
- Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2, sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptome jeder Schwere sind vom Badebetrieb ausgeschlossen.
- Sollten während des Aufenthalts Symptome entwickelt werden, muss die Anlage umgehend verlassen werden.
- Beim Besuch werden die Kontaktdaten der Hauptperson aufgenommen (Name, Telefonnummer oder Adresse und Tag des Aufenthaltes), damit eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen ist.
- Der Einlass von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.
- Es gelten sowohl auf dem Parkplatz vor dem Bad als auch auf dem Gelände des Wolfgang-Adami-Bades der Mindestabstand von 1,5 Metern.
- Körperkontakt vermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen…)
- Desinfektion der Hände vor dem Betreten.
- Einhaltung der Abstandsregeln im kompletten Gebäudekomplex des Wolfgang-Adami-Bades.
- Gegenseitige Rücksichtnahme an Engstellen im kompletten Gebäudekomplex des Wolfgang-Adami-Bades unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 m.
- Verwenden einer Mund-Nasen-Bedeckung im kompletten Gebäude des Wolfgang-Adami-Bades (Eingangsbereich, Umkleide, Toiletten, Umgangsbereich der Schwimmhalle).
- Die Mund-Nasen-Bedeckung darf in den Duschräumen zum Duschen und in der Schwimmhalle unmittelbar vor Betreten des Schwimmbeckens abgenommen werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss unmittelbar nach Verlassen der Schwimmbecken aufgesetzt werden.
- Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Regelmäßiges und ausreichend langes (mindestens 20 Sekunden) Waschen der Hände mit Wasser und Seife.
- Gründliches Duschen mit Seife vor dem Schwimmen.
- Duschräume nur aus der Umkleide heraus betreten.
- Duschräume nur über die Schwimmhalle verlassen.
- Der Zugang zur Schwimmhalle ist nur über die Duschen möglich.
- Auf den geleinten Bahnen im Kreis schwimmen (Rechtsverkehr).
- Alle Becken nach dem Schwimmen/Baden zügig verlassen, die Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen und direkt die Funktionsräume (Umkleide/Dusche/WC) aufsuchen.
- Die Körperhygiene auf ein Minimum beschränken (maximale Duschzeit 5 Minuten).
- Föhnen ist aufgrund der Verteilung der Aerosole nicht erlaubt.
- Sitzbänke, Liegen und Stühle im Beckenumgang nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und mit Mund-Nasen-Bedeckung benutzen.
- Keine sportlichen Aktivitäten im Beckenumgang.
- Das Ausleihen von Ausrüstung (z.B. Schwimmhilfen, Schwimmbrillen, etc.) ist untersagt.
- Begrenzung der Personenanzahl im Sportbecken auf maximal 175 Personen.
- Begrenzung der Personenanzahl im Lehrschwimmbecken auf maximal 30 Personen.
- Begrenzung der Personenanzahl im Solebecken auf maximal 35 Personen.
- Begrenzung der Personenanzahl im Bambinibecken auf maximal 6 Personen.
- Begrenzung der Personenanzahl auf der Liegewiese auf maximal 400 Personen.
- Der Zutritt zum Spielplatzbereich ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich. Diese sind angehalten auf die Einhaltung der Mindestabstände zu achten.
- Im Biergarten, der Golfanlage und in der Saunalandschaft gelten die entsprechenden Hygienekonzepte.